Allgemeine Geschäftsbedingungen von hampelhund Hundetraining

Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) hampelhund Hundetraining, Yvonne Hampel, Kappusstr. 4, 65936 Frankfurt am Main („hampelhund“) – Stand: 09.12.2021

1. Allgemeines/Geltungsbereich
Soweit vereinbart, gelten zwischen hampelhund Hundetraining und dem Vertragspartner („Hundehalter“) diese AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Hundehalters erkennt hampelhund nicht an, es sei denn, hampelhund hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn hampelhund in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Hundehalters vorbehaltslos liefert oder leistet.

2. Anmeldung
Die Anmeldung (telefonisch, schriftlich oder persönlich) für ein oder mehrere Trainingseinheiten ist verbindlich, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt. 

3. Angebote, Preise und Unterrichtszeit
hampelhund erbringt selbst oder mittels anderer Personen Dienstleistungen im Bereich des Hundetrainings und der Hunde-Verhaltensberatung. hampelhund erbringt die Dienstleistungen grundsätzlich in Trainingseinheiten, die, je nach Vereinbarung mit dem Hundehalter, entweder stundenbasiert, paketbasiert oder im Abonnement gebucht werden können. Soweit sich aus dem Folgenden nichts Abweichendes ergibt, gelten die bei Buchung gültigen Preise, die vor Vertragsschluss mitgeteilt werden. Soweit nicht anders mitgeteilt, handelt es sich bei mitgeteilten Preisen um Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile.

Eine Trainingseinheit dauert 60 Minuten. Verspätung sowie Nichterscheinen des Hundehalters zu vereinbarten Trainingseinheiten gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung oder Nachholung der jeweiligen Trainingseinheit.

Soweit nicht anders vereinbart, ist zur Teilnahme an den Trainingseinheiten nur der Hundehalter berechtigt, es sei denn, die berechtigten Interessen des Hundehalters an einer Übertragung der Teilnahmemöglichkeit auf einen Dritten überwiegen.

3.1 Stundenbasierte Dienstleistungserbringung
Bei der stundenbasierten Dienstleistungserbringung erfolgt eine Buchung einzelner Trainingseinheiten (Einzel- oder Gruppenstunden) („Stundenmodell“). 

3.2 Paketbasierte Dienstleistungserbringung
Bei der paketbasierten Dienstleistungserbringung erfolgt eine Buchung näher konkretisierter Pakete von Trainingseinheiten (Einzel- oder Gruppenstunden) („Paketmodell“). 

3.3 Abonnementbasierte Dienstleistungserbringung
Bei einem Abonnement erfolgt eine Buchung näher konkretisierter Trainingseinheiten (Einzel- oder Gruppenstunden) pro Monat („Abomodell“).

3.3.1 Preisänderungen im Abomodell
hampelhund wird die auf Grundlage dieses Vertrags zu zahlenden Preise im Abomodell nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich z. B. die Kosten für die Nutzung des Hundeplatzes, Personalkosten und Haftpflichtversicherungskosten erhöhen oder absenken oder sonstige Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen. Steigerungen bei einer Kostenart dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen erfolgt. Bei Kostensenkungen sind von hampelhund die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. hampelhund wird bei der Ausübung des billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Hundehalter ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. Änderungen nach dieser Nummer sind nur zum Monatsersten möglich. hampelhund wird dem Hundehalter die Änderung spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Im Fall einer Preiserhöhung um mehr als 5 % nach dieser Nummer hat der Hundehalter das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform zu kündigen. Hierauf wird der Hundehalter von hampelhund in der Preisänderungsmitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall der Kündigung wird die Preisänderung gegenüber dem Hundehalter nicht wirksam. Im Übrigen bleibt § 315 BGB unberührt.

3.3.2 Vertragsverlängerung und Kündigung im Abomodell
Im Abomodell ist während der Mindestvertragslaufzeit für beide Vertragsparteien die ordentliche Kündigung frühestens mit Wirksamkeit zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit möglich und hat spätestens einen Monat vor Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit in Textform zu erfolgen. Erfolgt eine Kündigung nach dieser Frist, so wird sie erst zum Ablauf des darauffolgenden Monats wirksam. Erfolgt keine Kündigung während der Mindestvertragslaufzeit, verlängert sich das Abonnement um unbestimmte Zeit, wobei jede Vertragspartei dann das Abonnement mit einer Frist von einem Monat in Textform kündigen kann („Monats-Abo“). Diese Bestimmung lässt sonstige Kündigungsregeln dieser AGB und nach dem Gesetz (mit Ausnahme der §§ 620 (2), 621 BGB) unberührt.

4. Bezahlung und Zahlungsverzug
Bei dem Stundenmodell und Paketmodell ist das vereinbarte Entgelt sofort bei Buchung fällig und ist bar oder per Überweisung zu bezahlen. 

Bei dem Abomodell sind die vereinbarten monatlichen Entgelte jeweils bis zum dritten Tag eines Monats fällig und können per Überweisung oder – nach Erteilung eines Lastschriftmandats – per Lastschrift bezahlt werden.

hampelhund hat das Recht (i) den Hundehalter bei offenen Entgelten von der Teilnahme am Training auszuschließen sowie (ii) zur außerordentlichen fristlosen Kündigung, wenn das vereinbarte Entgelt nicht innerhalb einer Woche nach Fälligkeit bezahlt wurde. 

Sollten bei Zahlungen im Lastschriftverfahren Rücklastschriften anfallen, die nicht durch hampelhund zu vertreten sind, so berechnet hampelhund 5,50 Euro pro Rücklastschrift. Dem Hundehalter ist der Nachweis gestattet, dass hampelhund ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als diese Pauschale.

5. Trainingseinheitsabsage im Stunden- und Paketmodell

5.1. Trainingseinheitsabsage durch hampelhund
hampelhund kann vereinbarte Trainingseinheiten im Stunden- oder Paketmodell bis 48 Stunden vor Beginn absagen. Eine spätere Absage einer Trainingseinheit ist durch hampelhund möglich, wenn nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) die (prognostizierten) Wetterbedingungen eine effektive Trainingseinheit nicht zulassen oder eine Gefahr für Teilnehmer der Trainingseinheit und/oder deren Hunde darstellen. Dies gilt insbesondere, wenn eine Wetterwarnung der Stufen 2-4 (Warnung vor markantem Wetter, Unwetterwarnung, Warnung vor extremem Unwetter) durch den Deutschen Wetterdienst (DWD) prognostiziert ist.

5.2 Trainingseinheitsabsage durch den Hundehalter
Vereinbarte Termine im Stundenmodell müssen durch den Hundehalter spätestens 48 Stunden vor Beginn abgesagt werden. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden voll berechnet. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen bleibt unberührt.

Versäumte oder nicht rechtzeitig abgesagte bzw. nicht wirksam gekündigte Stunden im Paketmodell können nicht nachgeholt werden. Diese werden nicht rückvergütet.

Soweit im Rahmen eines Paketmodells Trainingseinheiten gebucht werden, die als zusammenhängende Trainingseinheiten bezeichnet werden (insb. geschlossene Gruppenkurse/Veranstaltungen/Workshops) („Paket“), kann der Hundehalter kostenfrei bis 14 Tage vor Beginn der ersten Trainingseinheit eines Pakets absagen. Danach zahlt der Hundehalter bis 7 Tage vor der ersten Trainingseinheit eines Pakets 75 % des Preises. Bei einer Absage weniger als 7 Tage vor der ersten Trainingseinheit eines Pakets ist der volle Preis zu zahlen.

6. Leistungsinhalt und Trainingseinheitsabsage im Abomodell
6.1 Allgemeines
Eine Buchung von Einzel- oder Gruppenstunden im Abomodell berechtigt zur Teilnahme an drei Trainingseinheiten pro Kalendermonat in dem bei Buchung näher konkretisierten regelmäßigem Zeitfenster (bestehend aus Wochentag, Uhrzeit). 

hampelhund kann dem Hundehalter über diesen Umfang hinaus die Teilnahme an Trainingseinheiten ermöglichen; soweit dies von dem Hundehalter wahrgenommen wird, führt dies zu einem entsprechenden Guthaben bereits geleisteter Trainingseinheiten von hampelhund im Verhältnis zum Hundehalter („Stundenguthaben“). hampelhund kann später fällig werdende Ansprüche des Hundehalters auf Teilnahme an Trainingseinheiten gegen dieses Stundenguthaben verrechnen, wobei hampelhund eine dadurch ausgelöste Absage einer Trainingseinheit mindestens eine Woche im Voraus ankündigen wird. 

6.2. Änderung der Zeitfenster
Die Zeitfenster der Trainingseinheiten im Abomodell werden bei Buchung konkretisiert. hampelhund kann nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) das Zeitfenster einer einzelnen Trainingseinheit und/oder das regelmäßige Zeitfenster der Trainingseinheiten verändern, wobei hampelhund dies mindestens eine Woche im Voraus ankündigen wird. Ändert hampelhund das Zeitfenster von mehr als drei aufeinanderfolgenden Trainingseinheiten um mehr als zwei Stunden, hat der Hundehalter ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, auf das ihn hampelhund bei der Änderung hinweisen wird.

Eine spätere Absage einer Trainingseinheit ist durch hampelhund möglich, wenn nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) die (prognostizierten) Wetterbedingungen eine effektive Trainingseinheit nicht zulassen oder eine Gefahr für Teilnehmer der Trainingseinheit und/oder deren Hunde darstellen. Dies gilt insbesondere, wenn eine Wetterwarnung der Stufen 2-4 (Warnung vor markantem Wetter, Unwetterwarnung, Warnung vor extremem Unwetter) durch den Deutschen Wetterdienst (DWD) prognostiziert ist.

7. Trainingsorte
Die Einzel- und Gruppenstunden finden an einem zuvor vereinbarten Treffpunkt statt. Der Treffpunkt kann durch hampelhund nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) geändert werden.

8. Keine Erfolgsgarantie
Beim Training wird die aktive Mitarbeit des Hundehalters gefordert. Der Hundehalter erhält im Rahmen des Unterrichts Handlungsvorschläge für eine artgerechte Hundeerziehung. Eine Erfolgsgarantie kann daraus jedoch nicht abgeleitet werden, da der Erfolg in hohem Maße vom Hundehalter, dem geleisteten Trainingsaufwand und dem teilnehmenden Hund abhängt. 

9. Ausrüstung während des Unterrichts
Bei den Trainingseinheiten hat der Hundehalter festes Schuhwerk zu tragen. Leine und Halsband/Brustgeschirr des Hundes sind jeweils vor Beginn der Trainingseinheiten auf Funktionstüchtigkeit zu überprüfen.

10. Allgemeine Vereinbarungen
hampelhund behält sich vor, (i) die Unterrichtsanforderungen den körperlichen Voraussetzungen und dem Alter der Tiere anzupassen, sowie (ii) Hunden und/oder Hundehaltern, die nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) nicht für die Gruppenstunden geeignet erscheinen, die Teilnahme an Gruppenstunden zu verweigern und den Vertrag insoweit außerordentlich fristlos zu kündigen. 

11. Höhere Gewalt
Bei Wegfall der Leistungsmöglichkeit im Fall höherer Gewalt wird hampelhund von der Leistungspflicht frei. Bei einem über zwei Wochen hinaus andauernden Wegfall der Leistungsmöglichkeit wegen höherer Gewalt wird hampelhund die Trainingseinheiten wegen des Andauerns der höheren Gewalt auf Online-Training umstellen, soweit dies zumutbar und möglich ist.

12. Sonstige Pflichten des Hundehalters
Der Hundehalter kann mit einem Hund an einer Trainingseinheit nur teilnehmen, sofern der Hund (i) behördlich angemeldet, (ii) haftpflichtversichert (auch für Schäden, die beim Hundetraining entstehen können), (iii) ausreichend geimpft (gemäß den jeweils aktuellen Impfempfehlungen als Bestandteil der Leitlinien zur Impfung von Kleintieren der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin) sowie (iv) – soweit erkennbar – frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist. hampelhund kann einen Nachweis über das Vorliegen von Satz 1 (i) – (iii) bei Anmeldung sowie vor jeder Trainingseinheit verlangen.

Der Hundehalter ist verpflichtet, hampelhund unaufgefordert, vollständig und wahrheitsgemäß über etwaige Krankheiten und/oder Parasitenbefall und/oder Verhaltensauffälligkeiten seines Hundes (z. B. übermäßige Aggressivität/Ängstlichkeit) vor Beginn einer Trainingseinheit zu informieren, soweit hampelhund ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Umstände hat. Der Hundehalter ist verpflichtet, hampelhund vor der Trainingseinheit über die Läufigkeit seiner Hündin zu informieren. hampelhund ist berechtigt, läufige Hunde, Hunde mit ansteckenden Krankheiten und/oder Parasiten sowie Hunde, bei denen auf Anforderung der Nachweis gemäß S. 1 (i) – (iii) nicht erbracht wird, von einer Trainingseinheit auszuschließen.

Den Anweisungen von hampelhund zur sicheren Verwahrung des Hundes (Leine, Maulkorb, etc.) ist während des Trainings sowie auf dem Gelände hampelhund Folge zu leisten. Der Hundehalter hat während der Trainingseinheit seinen Hund an der Leine zu führen, bis hampelhund den Leinenzwang aufhebt.

Stören der Hundehalter und/oder sein Hund eine Trainingseinheit, so dass ein reibungsloser und sicherer Ablauf nicht gewährleistet werden kann, behält sich hampelhund eines Ausschlusses des Hundehalters bzw. Hundes ohne Auswirkungen auf das vereinbarte Entgelt vor. Der Nachweis ersparter Aufwendungen des Veranstalters bleibt dem Hundehalter vorbehalten. 

13. Haftung und Haftungsbeschränkungen
Die Haftung von hampelhund und ihrer Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn, hampelhund verletzt wesentliche Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und die für die Erreichung seines Zweckes von wesentlicher Bedeutung sind bzw. die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Hundehalter regelmäßig vertrauen darf. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von hampelhund begrenzt auf den regelmäßig vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Das Vorstehende beschränkt nicht eine Haftung von hampelhund (i) wegen der Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, (ii) nach der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679), (ii) soweit hampelhund ausnahmsweise eine Garantie übernommen hat sowie (iii) eine etwaige Ersatzpflicht für Schäden gemäß des Produkthaftungsgesetzes.

Der Hundehalter ist auch während der Trainingseinheiten für die Führung seines Hundes (mit und ohne Leine) und den Einsatz von Hilfsmitteln verantwortlich. Dies gilt auch dann, wenn die Führung des Hundes und/oder der Einsatz der Hilfsmittel durch hampelhund veranlasst wurde. hampelhund und seine Erfüllungsgehilfen übernehmen keine Haftung als Tieraufseher gemäß § 834 BGB. Der Hundehalter wird auf seine Haftung gemäß § 833 BGB als Tierhalter, für durch seinen Hund verursachte Schäden, hingewiesen. Diese Haftung ist auch im Verhältnis zu hampelhund und seiner Erfüllungsgehilfen nicht ausgeschlossen.

Der Hundehalter stellt hampelhund und seine Erfüllungsgehilfen von Ansprüchen Dritter frei, die infolge einer schuldhaften Verletzung des Hundehalters, der sich aus einem zwischen dem Hundehalter und hampelhund bestehenden Vertragsverhältnis ergebenden Pflichten und Nebenpflichten und/oder infolge anderer schuldhafter schädigender Handlungen des Hundehalters oder eines ihm zurechenbaren Dritten, gegen hampelhund geltend gemacht werden. Der Hundehalter hat hampelhund den dabei entstehenden Schaden einschließlich etwaiger für die Rechtsverteidigung anfallender Gerichts- und Anwaltskosten, zu ersetzen. 

14. Urheberrecht
Unterlagen von hampelhund, die dem Hundehalter im Rahmen des Unterrichts ausgehändigt werden, unterliegen dem urheberrechtlichem Schutz. Der Hundehalter darf sie nur für private Zwecke nutzen.

15. Bild- und Tonmaterial
Der Hundehalter stimmt zu, dass hampelhund Bild- und Tonaufnahmen des Hundetrainings erstellen und diese für Werbezwecke
(z. B. Veröffentlichung auf der hampelhund-Homepage, Flyer, Social Media Plattformen) verwenden darf. Erstellt der Hundehalter selbst Bild- und Tonaufnahmen des Hundetrainings, darf er diese ohne vorherige schriftliche Genehmigung von hampelhund nur für private Zwecke verwenden. 

16. Gerichtsstand
Bei Verträgen mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist ausschließlicher Gerichtstand das für den Geschäftssitz von hampelhund zuständige Gericht.

Hinweise zur Einhaltung des Datenschutzes durch hampelhund Hundetraining, Yvonne Hampel, Kappusstr. 4, 65936 Frankfurt am Main („hampelhund“)
Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses unter diesen AGB ist hampelhund. 

Verarbeitet werden insb. Stammdaten (z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten), Daten über geschlossene Verträge sowie Tätigkeitsdaten wie Leistungsnachweise, Abrechnung etc. sowie weitere Daten, die der Hundehalter hampelhund mitteilt.

Soweit nicht anders angegeben, verarbeitet hampelhund die personenbezogenen Daten zur Erfüllung der Pflichten aus dem Vertragsverhältnis (Art. 6 Abs. 1 S. 1 (b) Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 („DSGVO“)) bzw. zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 (c) DSGVO) wie gesetzlicher Dokumentationspflichten. Ferner werden Daten ggf. zur Wahrung der berechtigten Interessen von hampelhund verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 S. 1 (f) DSGVO). Soweit der Hundehalter seine Einwilligung in eine Datenverarbeitung gegeben hat, beruht die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 S. 1 (a) DSGVO.

Dem Hundehalter stehen grundsätzlich die Rechte nach Art. 7 Abs. 3, 15, 16, 17, 18, 20, 21, 77 DSGVO gegenüber hampelhund zu.

Die vollständige Datenschutzerklärung ist abrufbar unter https://www.hampelhund.de/datenschutz/ und wird dem Hundehalter ausgehändigt.

Hinweise gemäß Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung („DL-InfoV“)
Die Pflichtinformationen gemäß § 2 DL-InfoV sind abrufbar unter https://www.hampelhund.de/impressum/ und werden dem Hundehalter auf Anfrage ausgehändigt.